



Familienrecht.
Mit dem Begriff „Familienrecht“ verbinden die meisten erfahrungsgemäss Rechtsfragen rund um die Scheidung. Allerdings umfasst das Familienrecht weitaus vielseitigere Themengebiete. Es lässt sich im Einzelnen aufteilen in Eheschließung und die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe einerseits und die Ehescheidung und ihre Wirkungen andererseits das eheliche Güterrecht , die Verwandtschaft, die Beziehung der Eltern zum Kind, die Voraussetzungen für eine Adoption und schließlich die Vormundschaft über Minderjährige, die Betreuung Volljähriger sowie die Pflegschaft. Aufgrund der Eigenart der Familie lässt sie sich nicht in starre Regeln zwingen.
Deshalb ist es Aufgabe der Rechtsordnung, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Ehe und Familie sich entfalten können. Das gilt insbesondere für die persönlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und zwischen Eltern und ihren Kindern. Andererseits ist es eine Eigenart des Familienrechts, vermögensrechtliche Beziehungen in der Familie detaillierten Regeln zu unterwerfen.
In Familiensachen werden häufig Entscheidungen getroffen, die weit reichende, oftmals lebenslange Folgen nach sich ziehen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein Eingehen auf die individuelle Situation ist dabei unerlässlich, da es kaum ein anderes Rechtsgebiet gibt, das einen höheren persönlichen Bezug aufweist. Ich lege Wert darauf, Sie schnell und offen zu informieren, über Chancen und Risiken von rechtlichen Schritten aufzuklären, und Ihnen volle Kostentransparenz zu bieten. Selbstverständlich können Sie auf mein unbedingtes Engagement für Ihre Interessen bauen.
Frühzeitige, vorbeugende Beratung vermeidet oft unangenehme Überraschungen. Sie können mit mir zunächst unverbindlich telefonisch Kontakt aufnehmen. Neben dem juristischen Rat sowie praktischen Tipps erhalten Sie auch Informationen über die eventuellen Kosten weiterer Maßnahmen von Frau Rechtsanwältin Bettina Batrinu.